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In einem von KVLEGAL bis zum BGH betriebenen Verfahren hat das LG Berlin nun ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000€ gegen Facebook verhängt, weil Facebook auch nach Auffassung des erkennenden Gerichts unseren Mandanten nicht hinreichend Zugang erteilt hat. In dem grundlegendem Urteil (Digitales Erbe) hat der BGH den Erben einen Anspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto der verstorbenen Tochter zuerkannt.

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Die Zeit

Heise

SZ

Bei Rückfragen wenden Sie sich Bitte an Herrn RA Christian Pfaff