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BGH III ZR 30/20 vom 27.08.2020, MMR 2020, 688 mit Anm. Methmann, zur Form der Auslegung des Auskunftsanspruchs des Erben in das Facebook Konto des Erblassers
Gegenstand dieser Entscheidung ist die Durchsetzung des Anspruchs Digitaler Nachlass – die Übergabe von Daten auf einem Speicherstick ist nicht ausreichend, den Berechtigten war Einsicht zu gewähren?
Juve
BGH GH III ZR 183/17, NJW 2018, 3178 – Digitaler Nachlass, Übergang des Nutzungsvertrags mit einem sozialen Netzwerk (hier Facebook).
Gegenstand dieser Entscheidung ist die bis dahin ungeklärte Rechtsfrage: Briefe kann man erben – aber wie ist die Rechtslage beim digitalen Nachlass? In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH festgestellt, dass Erben bei Account-gestützten Nutzungsverträgen (Cloud Dienste, Email, Netzwerke, Social Media Accounts) in die Rechtsstellung des verstorbenen Vertragspartners eintreten.
Rezeption des Verfahrens um den Digitalen Nachlass:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/facebook-konto-erben-tod-101.html
https://www.dw.com/de/facebook-muss-account-einer-toten-%C3%B6ffnen/a-54858846
Reputation und Äußerungsrecht
AG Traunstein 20.07.2014 Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Dunja Hayali zur Zahlung von €2.200,00 verurteilt. Klages hatte Strafantrag gestellt. Die beliebte Journalist hatte sich verschiedentlich gegen die Verbreitung von Hasskommentaren gewehrt: Gericht verbietet Hasskommentare gegen Dunja Hayali
https://www.zeit.de/digital/internet/2016-02/dunja-hayali-beleidigungen-facebook-untersagung
LG Leipzig 05 O 661/15 zu Prüfungspflichten bei Youtube
Das LG Leipzig hat festgestellt, dass eine Prüfungspflicht durch Anzeige an das Video Portal entsteht. Wenn der Provider nach Anzeige eines Rechtsverstoßes nicht tätig wird, wird er zum Störer. Es reicht, wenn der Verletzte die Rechtsverletzung behauptet, er muss sie nicht beweisen. Die Behauptung des Uploaders, er habe GEZ gezahlt und sei damit zur Veröffentlichung des Films berechtigt, hätte zur prompten Löschung des Filmes durch den Portalbetreiber führen müssen.
Hier zur Presseerklärung der AGDOK. Vertreten wurde die obsiegende Produktionsfirma, die AGDOK unterstützte die Klage. Die Entscheidung ist rechtskräftig und veröffentlicht:
LG Leipzig: Mitschnitt einer Fernsehsendung auf Youtube, MMR, 2017, 710.
Siehe auch die Berichterstattung bei:
BGH I ZR 76/12, GRUR 2014, 549 – Meilensteine der Psychologie, zur Reichweite von § 52a UrhG
Bis zur Einführung des Wissenschaftsgesetzes galt nach § 52a UrhG, dass kleine Teile eines Werkes für Forschung und Lehre öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Unklar war, was ein kleiner Teil eines Werkes ist. Der BGH entschied grundlegend: 12 % und max. 100 Seiten eines Werkes können verwendet werden.
OLG Dresden Urteil vom 12.03.2013, Az. 11 U 1493/12-VFF Klausel
Geklagt hatte das Grundsatzverfahren die AG DOK, ein bundesweiter Interessensverband von Dokumentarfilmern, der von RA Klages seit über 20 Jahren vertreten wird. Die Parteien streiten über die Verwendung einer Klausel in Auftragsproduktionsverträgen des öffentlich rechtlichen Rundfunks, die die Geltendmachung und Verteilung der gesetzlichen Vergütungsansprüche der Filmhersteller aus den Kabelweitersendungs- und Leerkassettentantiemen sowie die Tantiemen für die Vermietung regelt (VFF-Klausel). Verklagt war exemplarisch eine Sendeanstalt. LG und OLG urteilten übereinstimmend: die Klausel in den Produktionsverträgen ist rechtswidrig. ARD und ZDF änderten daraufhin die Produktionsverträge.
Pressemitteilung der AGDOK: Intransparent, Unangemessen und Treuwidrg
https://www.agdok.de/de_DE/gericht-verbietet-umstrittene-klausel-in-fernsehvertraegen
Hans Georg Rodek, Die Welt vom 18.03.2013 Lohn, wem Lohn gebührt
http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article114525871/Lohn-wem-Lohn-gebuehrt.html
BGH I ZR 151/11, ZUM-RD 2013, 314 – Save.tv, zu Online-Videorekordern
BGH I ZR 175/07, ZUM 2009, 765 – Internet-Videorekorder
Wer ist Hersteller einer Kopie? Der Kunde, der im Internet eine Aufzeichnung veranlasst oder der Betreiber eines Onlinevideorecorders, der die Plattform zu Verfügung stellt. Hersteller ist der Kunde, wenn diese Aufzeichnung automatisch und ohne weiteres menschliches Zutun erstellt wird, entschied der BGH. Der BGH befasste sich zwei mal mit den grundlegenden Fragen. Der Begriff des technischen Vervielfältigungsrechts hat Eingang gefunden in die Kommentierung zu § 16 UrhG
Link Juve
OLG Hamburg, AZ 5 U 9/09 – Sevenload
Für die von Klages vertretene Internetplattform Sevenload hat das OLG Hamburg, AZ 5 U 9/09 mit Urteil vom 29. September 2010 in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass sich der Plattformbetreiber Sevenload fremde Inhalte nicht zu eigen macht. Dieses Verfahren war eines der ersten Verfahren zur Frage der Haftung des Plattformbetreibers im WEB 2.0. Sevenload hafte auch nicht als Störer, da der Betreiber der Plattform nicht verpflichtet sei, bei den sehr hohen Datenmengen proaktiv eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorzunehmen. Schließlich gibt es auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Plattformbetreiber ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes Geschäftsmodell betreiben würden und schon deshalb auf Unterlassung hafteten. Geklagt hatte ein Musikverlag, RA Christlieb Klages hatte das Verfahren auf Seiten der Plattformbetreiberin Sevenload geführt. Das Urteil ist veröffentlicht: OLG Hamburg, MMR 2011, 49 – Sevenload; ZUM 2011, 500.
DWDL
Telemedicus
W&V
https://www.wuv.d//etappensieg_videoportal_sevenload_haftet_nicht_fuer_nutzerinhalte
BGH I ZR 214/11, GRUR 2013, 1239, zum Schutzumfang einer berühmten Marke
Es besteht keine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen der bekannten Marke Volkswagen und den Zeichen Volks-Inspektion, -Reifen und -Werkstatt — Urteil des OLG München vom 20. 10. 2011 – 29 U 1499/11 – Volksserie (nicht rechtskräftig), veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 449, eingereicht von RA Christlieb Klages.
Link Juve
https://www.juve.de/verfahren/volks-streit-vw-mit-white-case-vor-bgh-erfolgreich/
BGH, III ZR 96/03, NJW 2004, 1590 – Dialer
Dialer sind Einwahlprogramme, mit denen früher die Verbindung in das Internet hergestellt wurde. Wurden die Einwahlprogramme manipuliert, wählte man sich über eine teure 0190 Nummer ein und erhielt am Monatsende horrende Telefonrechnungen, die der Inhaber des Telefonanschlusses zu zahlen hatte. Klages vertrat eine alleinerziehende Mutter, deren Sohn sich mittels eines infizierten Dialers in das Internet eingewählte und damit eine Telefonrechnung von etwa 15.000 DM verursachte. Am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof, dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.
Pressemitteilung des BGH
BGH, Urteil vom 28. September 2011 – I ZR 188/09 – Landgut Borsig
Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Der Unterzeichner vertrat den Erwerber der Immobilie, der auf dem Hof kulturelle Veranstaltungen betrieb und dazu auch den Namen des vorigen Eigentümers nutzte, einer Berliner Industriellenfamilie. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Name des Gutshofes verselbständigt hatte, so dass die Zustimmung der vorigen Namensträger noch erforderlich war, hob der BGH die Entscheidungen des LG und KG auf und verwies zurück.