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Das KG hat geurteilt, dass die AGB des Diensteanbieters unwirksam sind. Auf der deutschsprachigen Internetseite sind die AGBs ledglich in engl, Sprache vorgehalten, das ist nicht hinreichend (KG Berlin, Urteil vom 08. April 2016 – 5 U 156/14). Der Dienst ziele auf Verbraucher im Inland ab, daher sind sämtliche Klauseln in englischer Sprache von vornerein als intransparent und treuwidrig benachteiligend zu beurteilen.