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Urteile

Rechtsgebiete auf denen Klages tätig ist

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25

Jahre tätig als Anwalt, rechtsberatend und tätig als Anwalt vor Gericht.

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BGH Entscheidungen

Entscheidungen, an denen Rechtsanwalt Klages Kläger oder Beklagte vor dem Land- und Oberlandesgericht vertreten hat:

BGH III ZR 30/20 vom 27.08.2020, MMR 2020, 688 mit Anm. Methmann, zur Form der Auslegung des Auskunftsanspruchs des Erben in das Facebook Konto des Erblassers

Gegenstand dieser Entscheidung ist die Durchsetzung des Anspruchs Digitaler Nachlass – die Übergabe von Daten auf einem Speicherstick ist nicht ausreichend, den Berechtigten war Einsicht zu gewähren?

Juve

https://www.juve.de/verfahren/digitales-erbe-menneymayer-raedler-drehen-streit-um-facebookprofil-vorm-bgh/

BGH GH III ZR 183/17, NJW 2018, 3178 – Digitaler Nachlass, Übergang des Nutzungsvertrags mit einem sozialen Netzwerk (hier Facebook).

Gegenstand dieser Entscheidung ist die bis dahin ungeklärte Rechtsfrage: Briefe kann man erben – aber wie ist die Rechtslage beim digitalen Nachlass? In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH festgestellt, dass Erben bei Account-gestützten Nutzungsverträgen (Cloud Dienste, Email, Netzwerke, Social Media Accounts) in die Rechtsstellung des verstorbenen Vertragspartners eintreten.

Reputation und Äußerungsrecht

AG Traunstein 20.07.2014 Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung von Dunja Hayali zur Zahlung von €2.200,00 verurteilt. Klages hatte Strafantrag gestellt. Die beliebte Journalist hatte sich verschiedentlich gegen die Verbreitung von Hasskommentaren gewehrt: Gericht verbietet Hasskommentare gegen Dunja Hayali

https://www.zeit.de/digital/internet/2016-02/dunja-hayali-beleidigungen-facebook-untersagung

https://www.sueddeutsche.de/medien/urteil-gericht-verbietet-hasskommentare-gegen-dunja-hayali-1.2857168

LG Leipzig 05 O 661/15 zu Prüfungspflichten bei Youtube

Das LG Leipzig hat festgestellt, dass eine Prüfungspflicht durch Anzeige an das Video Portal entsteht. Wenn der Provider nach Anzeige eines Rechtsverstoßes nicht tätig wird, wird er zum Störer. Es reicht, wenn der Verletzte die Rechtsverletzung behauptet, er muss sie nicht beweisen. Die Behauptung des Uploaders, er habe GEZ gezahlt und sei damit zur Veröffentlichung des Films berechtigt, hätte zur prompten Löschung des Filmes durch den Portalbetreiber führen müssen.

Hier zur Presseerklärung der AGDOK. Vertreten wurde die obsiegende Produktionsfirma, die AGDOK unterstützte die Klage. Die Entscheidung ist rechtskräftig und veröffentlicht:

LG Leipzig: Mitschnitt einer Fernsehsendung auf Youtube, MMR, 2017, 710.

Siehe auch die Berichterstattung bei:

BGH I ZR 76/12, GRUR 2014, 549 – Meilensteine der Psychologie, zur Reichweite von § 52a UrhG

Bis zur Einführung des Wissenschaftsgesetzes galt nach § 52a UrhG, dass kleine Teile eines Werkes für Forschung und Lehre öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Unklar war, was ein kleiner Teil eines Werkes ist. Der BGH entschied grundlegend: 12 % und max. 100 Seiten eines Werkes können verwendet werden.

OLG Dresden Urteil vom 12.03.2013, Az. 11 U 1493/12-VFF Klausel

Geklagt hatte das Grundsatzverfahren die AG DOK, ein bundesweiter Interessensverband von Dokumentarfilmern, der von RA Klages seit über 20 Jahren vertreten wird. Die Parteien streiten über die Verwendung einer Klausel in Auftragsproduktionsverträgen des öffentlich rechtlichen Rundfunks, die die Geltendmachung und Verteilung der gesetzlichen Vergütungsansprüche der Filmhersteller aus den Kabelweitersendungs- und Leerkassettentantiemen sowie die Tantiemen für die Vermietung regelt (VFF-Klausel). Verklagt war exemplarisch eine Sendeanstalt. LG und OLG urteilten übereinstimmend: die Klausel in den Produktionsverträgen ist rechtswidrig. ARD und ZDF änderten daraufhin die Produktionsverträge.

Pressemitteilung der AGDOK: Intransparent, Unangemessen und Treuwidrg

https://www.agdok.de/de_DE/gericht-verbietet-umstrittene-klausel-in-fernsehvertraegen

Hans Georg Rodek, Die Welt vom 18.03.2013  Lohn, wem Lohn gebührt

http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article114525871/Lohn-wem-Lohn-gebuehrt.html

BGH I ZR 151/11, ZUM-RD 2013, 314 – Save.tv, zu Online-Videorekordern

BGH I ZR 175/07, ZUM 2009, 765 – Internet-Videorekorder

Wer ist Hersteller einer Kopie? Der Kunde, der im Internet eine Aufzeichnung veranlasst oder der Betreiber eines Onlinevideorecorders, der die Plattform zu Verfügung stellt. Hersteller ist der Kunde, wenn diese Aufzeichnung automatisch und ohne weiteres menschliches Zutun erstellt wird, entschied der BGH. Der BGH befasste sich zwei mal mit den grundlegenden Fragen. Der Begriff des technischen Vervielfältigungsrechts hat Eingang gefunden in die Kommentierung zu § 16 UrhG

Link Juve

https://www.juve.de/verfahren/online-videorekorder-rtl-und-sat-1-mussen-mit-mcdermott-und-raue-zuruck-zum-olg-dresden/

OLG Hamburg, AZ 5 U 9/09 – Sevenload

Für die von Klages vertretene Internetplattform Sevenload hat das OLG Hamburg, AZ 5 U 9/09  mit Urteil vom 29. September 2010 in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass sich der Plattformbetreiber Sevenload fremde Inhalte nicht zu eigen macht. Dieses Verfahren war eines der ersten Verfahren zur Frage der Haftung des Plattformbetreibers im WEB 2.0. Sevenload hafte auch nicht als Störer, da der Betreiber der Plattform nicht verpflichtet sei, bei den sehr hohen Datenmengen proaktiv eine Prüfung auf Rechtsverletzungen vorzunehmen. Schließlich gibt es auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Plattformbetreiber ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes Geschäftsmodell betreiben würden und schon deshalb auf Unterlassung hafteten. Geklagt hatte ein Musikverlag, RA Christlieb Klages hatte das Verfahren auf Seiten der Plattformbetreiberin Sevenload geführt. Das Urteil ist veröffentlicht: OLG Hamburg, MMR 2011, 49 – Sevenload; ZUM 2011, 500.

DWDL

https://www.dwdl.de/nachrichten/28881/gerichtsurteil_sevenload_verletzt_keine_urheberrechte/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term=

Telemedicus

https://www.telemedicus.info/urteil/olg-hamburg-sevenload-de-urheberrechtsverletzung-durch-nutzervideos/

W&V

https://www.wuv.d//etappensieg_videoportal_sevenload_haftet_nicht_fuer_nutzerinhalte

BGH I ZR 214/11, GRUR 2013, 1239, zum Schutzumfang einer berühmten Marke

Es besteht keine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen der bekannten Marke Volkswagen und den Zeichen Volks-Inspektion, -Reifen und -Werkstatt — Urteil des OLG München vom 20. 10. 2011 – 29 U 1499/11 – Volksserie (nicht rechtskräftig), veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 449, eingereicht von RA Christlieb Klages.

Link Juve

https://www.juve.de/verfahren/volks-streit-vw-mit-white-case-vor-bgh-erfolgreich/

BGH, III ZR 96/03, NJW 2004, 1590 – Dialer

Dialer sind Einwahlprogramme, mit denen früher die Verbindung in das Internet hergestellt wurde. Wurden die Einwahlprogramme manipuliert, wählte man sich über eine teure 0190 Nummer ein und erhielt am Monatsende horrende Telefonrechnungen, die der Inhaber des Telefonanschlusses zu zahlen hatte. Klages vertrat eine alleinerziehende Mutter, deren Sohn sich mittels eines infizierten Dialers in das Internet eingewählte und damit eine Telefonrechnung von etwa 15.000 DM verursachte. Am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof, dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.

Pressemitteilung des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=28520&linked=pm&Blank=1

BGH, Urteil vom 28. September 2011 – I ZR 188/09 – Landgut Borsig

Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Der Unterzeichner vertrat den Erwerber der Immobilie, der auf dem Hof kulturelle Veranstaltungen betrieb und dazu auch den Namen des vorigen Eigentümers nutzte, einer Berliner Industriellenfamilie. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Name des Gutshofes verselbständigt hatte, so dass die Zustimmung der vorigen Namensträger noch erforderlich war, hob der BGH die Entscheidungen des LG und KG auf und verwies zurück.

 https://www.markenmagazin.de/bgh-landgut-borsig-namensschutz-fuer-grundstuecksbezeichnung-urteil-vom-28-09-2011-i-zr-18809/

Urteilsveröffentlichungen von Klages

  • LG Berlin, Urteil vom 23.2.2023 – 52 O 64/22 (nicht rechtskräftig), Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse wegen Herausgabe einer Zeitschrift durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ZUM 2023, 467 mit Anm. Ettig, 472 und Hoeren, 474
  • LG Berlin, Urteil vom 01.06.2021 – 05 O 264/20 (rechtskräftig), kein Rücktritt von einem Konzertvertrag bei Terminverlegung, ZUM-RD 2022, 106
  • KG, Beschluss vom 9.12.2019 – 21 W 11/19 (LG Berlin), Form der Auskunftserteilung über Facebook-Nutzungsvertrag nach dem Tod des Kontoinhabers, MMR 2020, 183 mit Anm. Hoeren.
  • LG Mannheim v.14.8.2019 – 14 O 29/19, Fiktive Lizenzgebühr für rechtswidrige Plakatwerbung mit Prominentenfoto, AfP 2019, 467-470
  • LG Leipzig,MMR 2017, 710, Mitschnitt einer Fernsehsendung auf Youtube,
  • OLG Hamburg,MMR 2017, 249: Schadensersatzpflicht/kein Buchhändlerprivileg bei unzulässigem Online-Vertrieb eines Fotokalenders
  • OLG Dresden, ZUM-RD 2013, 245 – Unzulässigkeit der „VFF-Klausel“ in Produktionsvertrag einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt
  • LG Leipzig: Unwirksamkeit von VFF-Klauseln in AGB von Fernsehveranstaltern – VFF-Klauseln, GRUR RR 2012, 457, ZUM-RD 2012, 550
  • LG Stuttgart: Umfang der urheberrechtlichen Unterrichtsprivilegierung einer Fernuniversität, GRUR RR 2011, 419
  • OLG München: Verwechslungsgefahr, Rufausbeutung und Verwässerung einer bekannten Marke. GRUR RR 2011, 449
  • OLG Dresden: Speicherung und Überlassung von Fernsehsendungen an Dritte – save.tv, MMR 2011, 610
  • OLG München: Online-Videorecorder und Weitersenderecht eines Fernsehsenders, MMR 2011, 106
  • OLG Hamburg: Haftung eines Videoportalbetreibers für Urheberrechtsverletzungen – sevenload, MMR 2011, 49; ZUM 2011, 500
  • OLG München,  vom 11. September 2008 – 29 U 3629/08 Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Internetangebots durch so genanntes Affilliate Marketing, ZUM-RD 2009, 126; MMR 2009, 126
  • LG München I, Werbebanner neben urheberrechtswidrigem Video Stream, MMR 2009, 435; ZUM 2009, 592
  • LG Berlin, Keine Provisionspflicht im Fall der Verlängerung eines Darstellervertrages (53 S 329/07), ZUM 2008, 879
  • Unzulässige Bildberichterstattung über den Sänger Robbie Williams in Unterhosen, ZUM RD 2007, 88