Mit der Einführung der sog. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen sich auf einige Änderungen einstellen.Es gibt aber auch keinen Grund zu Panik, die notwendigen Änderungen sind – kompetent begleitet – „machbar“. Es müssen z.B.
- Verarbeitungsverzeichnisse erstellt werden
- Dritt-Dienstleister sind an die Einhaltung der Regelungen der DSGVO zu binden
- bestimmte Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit sind zu gewährleisten
- Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Wir beraten seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen und Internetplattformen im rechtssicheren Umgang mit dem Datenschutz: Ob Datenschutz-Disclaimer, Cookies, das rechtssicher Versenden von Newslettern, die Erfassung und Verarbeitung von Kundendaten – das Datenschutzrecht ist Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einführung der neuen Maßnahmen nach der DSGVO!