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Nein, nicht jedes Unternehmen braucht einen Datenschutzbeauftragen. Nur wenn sie regelmäßig mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten.

Anders, wenn Sie sogenannte besondere Daten verarbeiten oder wenn die Verarbeitung und Übermittlung von persönliche Daten das wesentliche Geschäftsfeld Ihres Unternehmens ausmacht.

Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne!