Am 16.10.2019 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder (DSK) ein Bußgeldkonzept veröffentlicht. Die DSK will mit der Veröffentlichung der vorliegenden Fassung des Konzeptes zur Bemessung von Geldbußen einen Beitrag zur Transparenz im Hinblick auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts leisten – es soll keiner sagen, er hätte nicht gewusst, welche Strafen auf ihn zukommen können. Die abschreckende Wirkung der Verhängung von Geldbußen soll sichergestellt werden, so heißt es in der Pressemitteilung.
Faktoren, die die Höhe des Bußgeldes beeinflussen sind zunächst die Größe des Unternehmens, der mittlere Jahresumsatz und die Schwere der Tatumstände. Das Bussgeldkonzept findet keine Anwendung auf Geldbußen gegen Vereine oder natürliche Personen außerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.