LG Stuttgart zu § 52a UrhG, Urteil vom 27.09.2011, veröffentlicht in GRUR RR 2011, 419ff, eingereicht von Rechtsanwalt Christlieb Klages, Fachanwalt für gewerbl. Rechtsschutz.
Das OLG Stuttgart hat nun mit Urteil vom 04. April 2012 die Berufung entschieden, AZ 4 U 171/11. Gegen das Urteil hat die FernUniversität Hagen Revision eingelegt. Gestritten wird über die Auslegung der Begriffe “ zur Veranschaulichung im Unterricht“, über die Frage, anhand welcher Kriterien ein „kleiner Teil“ eines Werkes zu ermitteln ist und welche Anschlussnutzungen Studenten möglich sein sollen (Ausdruck, Speicherung). Die Entscheidung ist für die Wissenschaftsfreiheit von grundlegender Bedeutung.