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Zur Grundlage der Filmarbeit gehören immer das Urheberrecht, Musikrecht, Persönlichkeitsrecht und Zitatrecht. Diese regeln den gesamten Prozess von der Entstehung eines Werkes über die Vermarktung bis hin zur Nutzung durch die Zuschauer*innen.

Über Jahrzehnte hinweg hat sich ein komplexes Regelwerk entwickelt, dessen Grundkenntnis zum Handwerkszeug eines jeden Filmemachers/Filmemacherin gehört. Nur wer die gesetzlichen Regelungen kennt, vermeidet Ärger und gerichtliche Auseinandersetzungen beim Herstellen, Bearbeiten und Publizieren eines Films, dem Vertrieb einer DVD oder dem Abschluss eines Lizenzvertrages. Damit wir immer wiederkehrende Fehler vermeiden können, benötigen wir juristisches Grundwissen, das uns Rechtsanwalt Christlieb Klages – für alle verständlich – vermitteln wird. Ziel des Seminars ist der mühelose und kompetente alltägliche Umgang mit diesem Content und den dazugehörigen Rechten.

Inhalt

Block I: 11.00h – 12.30h
Musikrecht

Das Musikrecht ist für viele FilmemacherInnen ein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt verschiedene Berechtigte, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Komponisten, MusikerInnen und Veranstalter, Master Use Lizense und Synch Rights, einen globalen Markt für Filme bei territorial zersplitterter Rechtswahrnehmung und lang geübter und gewollter Intransparenz. Im ersten Block wollen wir versuchen, das Knäul zu entwirren.

Mittagspause 12.30h – 13.30h (60 Min)

Block II: 13.30h – 15.00h
Zitatrecht / Persönlichkeitsrecht / Urheberrecht / DSGVO (KUG)

Am Nachmittag befassen wir uns mit dem Zitatrecht und anderen Schrankenregelungen im Detail sowie Fragen des Persönlichkeitsrechts; Vorschriften, die für jede/n FilmemacherIn von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere wollen wir uns mit dem Thema: Persönlichkeitsrecht der ProtagonistInnen befassen und mit dem Urheberrecht der DokumentarfilmerInnen.

Online Seminar:

18.06.21 von 11.00h – 15.00h (mit Kaffepausen)
Eine Mittagspause findet von 12.30. – 13-30h statt.

Der Dozent:

Christlieb Klages ist einer der renommiertesten Anwälte Deutschlands und erstritt für die AG DOK erfolgreich den VFF-Rechtsstreit um die Vertragsklausel in Fernsehverträgen und das YouTube Urteil. 2018 gewann er vor dem Bundesgerichtshof ein Urteil zur Stärkung der Rechte der NutzerInnen sozialer Netzwerke. Das sorgte bundesweit für Aufsehen, weil dadurch Internet-Plattformen (z.B. Facebook) Grenzen gesetzt wurden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie  auf den Seiten der AGDOK.

Teilnahmegebühren

  • AG DOK-Mitglieder: 50,00 Euro, plus MwSt
  • Studierende* u. Mitglieder anderer Berufsverbände*: 75,00 Euro, plus MwSt
  • Nicht-Mitglieder*: 100,00 Euro, plus MwSt