Die AGDOK tritt Bestrebungen entgegen, den öffentlichen Raum zugunsten einzelner wirtschaftlicher Interessen zu beschränken.Ein Versuch, die Wirklichkeit zu privatisieren, so Thomas Frickel, geschäftsführender Vorstand der AGDOK. Dieser Auffassung treten wir bei. Dass in einer filmischen Dokumentation Häuser und Gebäude, die evtl. Urheberrechtsschutz genießen, ohne Einwilligung des Urhebers nicht abgelichtet werden können, ist eine abwegige Vorstellung für deutsche Urheberrechtler. Schon die bestehenden Schrankenregelungen führen dazu, dass rechtlich einwandfreie Dokumentationen nicht hergestellt werden können und der FIlmemacher bereits jetzt regelmäßig dem Risiko ausgesetzt ist, von Dritten wegen Urheberrechtsbruch in Anspruch genommen zu werden. Was macht der Dokfilmer, wenn der Protagonist unter einem Foto stehen bleibt und ohne prominente Ablichtung auch des Fotos eine entscheidende Szene nicht wiedergegeben werden kann? Und wenn dann noch Musik hereinschallt, ungefragt und ungebeten, dann wird es für den Filmemacher erst richtig schwierig. Bei fiktionalen Filmbeiträgen kann der Filmemacher auf Musik und und die Ablichtung von Kunstwerken verzichten, wenn der berechtigte Urheber einer Verwendung nicht zustimmt. Er kann Auftragskompositionen nutzen und sich Bilder malen lassen. Im Dokumentarfilm aber ist das unmöglich und schon die jetzige Rechtslage zwingt die Filmemacher zur Nachbearbeitung. Musik wird schamlos ausgeblendet, der Ton neu gemischt und Bilder ggfls. retuschiert oder rausgeschnitten – ein Albtraum, wenn die Abbildung der Wirklichkeit eben kein Spiegelbild mehr ist sondern ein manipuliertes, gefälschtes Abbild. Es besteht aber ein übergeordnetes Interesse an einer ungefälschten, realistischen Wiedergabe. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dem Rechnung zu tragen und weiteren Reglungen, die lediglich den Interessen Einzelner dienen, endlich eine klare Absage zu erteilen.
Christlieb Klages