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Nein, Google muss nicht alle Ein-Stern Bewertungen löschen, auch wenn es seit einigen Tagen so durch die Presse geistert. Vielmehr hat das LG Lübeck (Urteil LG Lübeck vom 13.06.2018) Google in einem Fall aufgegeben, eine Ein-Stern Bewertung zu löschen, die ohne Bezugspunkt abgegeben wurde. D.h., der Bewertende war nach fester Überzeugung des Gerichts kein Kunde des Arztes, den er bewertet hat. Das Gericht hat auch den Vortrag zurückgewiesen, die Bewertung hätte auch aufgrund anderweitiger Berührungspunkte abgegeben werden können. „Ich habe gehört der kann nix“ wird für eine schmähende Bewertung eben keine hinreichende Grundlage sein können. Man wird aus dem Urteil daher nicht den Schluss ziehen dürfen, dass Google alle Ein Stern Bewertungen zu löschen hat, sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des BGHs immer dann, wenn Bewertungen frei erfunden sind.