Die Journalistin Dunja Hayali hat wegen beleidigender Äußerungen vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung bewirkt, mit der dem Täter die Wiederholung der beleidigenden Äußerungen verboten wurde, bei Meidung einer Ordnungsstrafe bis zu EUR250.000, ersatzweise Ordungshaft bis zu 6 Monaten.
Berlin, den 09.02.2016, RA Christlieb Klages
Ausfühlich in der DPA Meldung, etwa DIE ZEIT vom 09. Februar 2016