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Vor Weihnachten hat der BfDI die Verhängung verschiedener Bußgelder medial verbreitet, es soll auch wirklich Jedem klar werden, dass Verstöße gegen die DSGVO Sanktionen nach sich ziehen. Mit der Veröffentlichung des Bußgeldrahmens tauchten im Netz Rechner auf, mit denen Unternehmen die etwaige Höhe von Bußgeldern berechnen konnten, zeitgleich veröffentlichte der BfDI einzelne Fälle unter Nennung von Ross und Reiter per Pressemitteilung und Newsletter vom 09.12.19. Es hat die 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld ereilt über € 9.500.000,00 weil sie keine hinreichenden technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen hätte um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erlangen konnten.

Das Kleinstunternehmen (Presseitteilung) Rapiddata GmbH dagegen erlangt Bekanntheit mit einem verhängten Bußgeld iHv € 10.000, weil es trotz verschiedentlicher Aufforderung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte.

Wie schrieb die Berlinder Datenschutzbeauftragte noch im November im Zusammenhang mit einem Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen SE iHv € 14,5 Mio:

„Ich empfehle allen datenverarbeitenden Stellen, ihre Datenarchivierung auf Vereinbarkeit mit der DS-GVO zu überprüfen“

Man will keinen Zweifel lassen, dass man den Ankündigungen Taten folgen lassen wollte. So schrieb die oberste Berlin Datenschützerin noch im September:

„Das Thema Datenschutz wurde in vielen Unternehmen lange stiefmütterlich behandelt,
obwohl es im digitalen Zeitalter ein besonders wichtiges Grundrecht ist. Die DS-GVO wirkt dem entgegen. Bei den genannten Unternehmen ist die Bereitschaft zur Aufarbeitung von Mängeln mittlerweile erkennbar. Ich hoffe, dass diese Bußgelder auch auf andere Unternehmen eine mahnende Wirkung entfalten.“

Könnte klappen….