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Am 28.11.2013 verhandelte der 1. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe in einem Grundsatzverfahren über die Reichweite von § 52 a UrhG (Az. I ZR 76/12 – Fernuni Hagen ./. Alfred Körner Verlag). Der Verlag, unterstützt durch den Börsenverein, verklagte die Universität (vertreten durch KVLEGAL), die ihren Studenten aus einem Buch des klagenden Verlags einige Kapitel im nur für Studenten des Faches zugänglichen Intranet zur Verfügung gestellt hatte.

Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die aktuelle Berichterstattung in den Medien:

http://www.tagesspiegel.de/wissen/karlsruhe-entscheidet-ueber-e-learning-streit-um-lehrbuecher-im-elektronischen-postfach/9137736.html

http://www.boersenblatt.net/655951/template/bb_tpl_recht/