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Das Geschmacksmusterrecht wird überholt – künftig haben wir es mit eingetragenen Designs statt mit Geschmacksmustern zu tun. Der Gesetzesentwurf der Modernisierungsmaßnahme liegt vor (vom 10.05.2013). Es geht aber nicht nur um eine neue Bezeichnung (Design statt Geschmacksmuster). Um Rechtssuchenden eine kostengünstige Möglichkeit der Feststellung der Nichtigkeit eines bestehenden eingetragenen Designs zu schaffen, soll ein Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA eingerichtet werden. Das DPMA soll künftig über die Nichtigkeit eines eingetragenen Designs entscheiden können, was wesentlich günstiger kommt als eine gerichtliche Entscheidung der bislang anzurufenden Zivilgerichte. Die Möglichkeit der Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit aber bleibt im Rahmen von Rechtsverletzungs- und Schadensersatzprozessen erhalten.

Christlieb Klages
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


Anmerkung: Am 27.Juni wurden die Änderungen beschlossen vom Deutschen Bundestag, (17/13428) und (17/14219)