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Der deutsche Bundetag hat das Gesetz zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit ist es ab November möglich, in einem Musterfahren einen Schaden feststellen zu lassen. Dafür müssen sich 10 Geschädigte zusammenfinden, die Klage von einem Verband eingelegt werden, der zur Erhebung befugt ist und weitere 50 Geschädigte sich binnnen 2 Monaten in ein Register eintragen.