Anwälte diktieren gerne während langer Autofahrten und nutzen dazu Ihr Mobiltelefon. Mit Blick auf Nr.1a der zitierten Vorschrift ist das möglich, sofern sie dazu kein Mobiltelefon nutzen. Das AG Waldbröhl hat festgestellt, dass ein iPod kein Mobiltelefon ist, da es nicht über eine eigene SIM-Karte verfügt (Urteil vom 31.10.2014) und die Kommunikation nicht über Funk, sondern lediglich über das Internet möglich ist. Also, liebe Kollegen, damit scheidet das iPhone zum Diktieren im Auto aus.