klages.legal Logo

+49 30 214532 79

Täglich wenden sich Geschäftstreibende, Ärzte, Kaufleute und Dienstleister aller Couleur an uns mit dem Auftrag, Schmäh auf Bewertungsportalen zu bereinigen, die Mitbewerber oder argwillige Kunden in Form von negativen Kundenbewertungen hinterlassen haben. Oder es handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, die ausschließlich gemacht werden, um der Reputation des Dienstleisters zu schaden. Wir haben Erfahrung auf dem Gebiet gesammelt und wissenschaftlich dazu veröffentlich (Von Zahnärzten und schlechten Restaurants – Rechtsfragen zu Bewertungsportalen im Internet. Der IP _ Rechtsberater 12/2012, 220ff., Klages / Rieger). Jeder liebt positive Bewertungen auf seinen Portalseiten, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist zudem ein hohes Gut. Die Beseitigung negativer Bewertungen dagegen erfordert Kenntnisse verschiedener Rechtsgebiete, oft betroffen sind das Persönlichkeits-, Datenschutz- und Lauterkeitsrecht.

Ansprechspartner: Rechtsanwalt Christlieb Klages, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz