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BGH Jameda I-III und nun, die Revision ist zugelassen – fährt Jameda eine weitere Niederlage ein. Das OLG Köln hat mit den Urteilen des Oberlandesgerichts Köln vom 14.11.2019 – Az.15 U 89/19 –  und Az. 15 U 126/19 – hier geht es zunächst zur Pressemitteilung – geurteilt, dass Jameda zur Löschung der Profile der klagenden Ärzte verpflichtet ist, die ohne Einwilligung der Ärzte erstellt wurden. Jameda habe die Rolle des neutralen Informationsmittlers verlassen, indem sie den zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ zukommen lasse. Das sei der Fall, wenn die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden auf dem Portal als „Werbeplattform“ für Premiumkunden benutzt würden und letzteren durch die Darstellung ein Vorteil gewährt werde, der für die Nutzer nicht erkennbar sei. Dann diene das Portal nicht mehr allein dem Informationsaustausch zwischen (potentiellen) Patienten. In diesem Fall müssten Ärzte nicht hinnehmen, ohne ihre Einwilligung als Basiskunden aufgeführt zu werden ( dazu Grundlegend siehe BGH Jameda III). Das OLG hat offenbar eineBewertung der einzelnen Funktionen vorgenommen und ist dabei zu dem vorliegenden Ergebnis gelangt. Insbesondere habe die Plattform im Vorfeld der endgültigen Arztwahl lenkend in den Wettbewerb zwischen örtlichen Konkurrenten eingegriffen. Die Veröffentlichung der Urteile soll in Kürze erfolgen. Die Rechtssprechung zu Bewertungsportalen jedenfalls wird von Jameda beherrscht.