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so hieß er Vortrag von Christlieb Klages bei den Kölner Tagen für Urheber- und Medienrecht am 09.November 2012. Bewertungsportale erfreuen sich steigender Beliebtheit, positive Bewertungen führen zu Umsatzsteigerungen bei den begünstigten Unternehmen. Schlechte Bewertungen allerdings können Karrieren zerstören und zu sinkenden Umsätzen führen. Trotz des Einsatzes von Filtern gelingt es den Portalen nicht, fehlerhafte Bewertungen zu vermeiden. Legendär dabei das Hotel an der Kö in Düsseldorf mit dem hervorragenden Meeresblick. Andere Hotels dagegen müssen sich wehren gegen Bettwanzen und schäferhundgroße Milben. Bei Zahnärzten heißt es, dass Kronen nicht passten, die falsche Farbe hätten und der Einsatz allein den wirtschaftlichen Interessen des Zahnarztes geschuldet sei. Ein Schönheitschirurg musste über sich lesen, dass sich sein Patient nach der Operation bei Tageslicht nicht blicken lassen könne: Überall Dellen am ganzen Körper. In dem Vortrag wurde ein Überblick über die Rechtssprechung gegeben, die Ansprüche basieren dabei auf unterschiedlichen Gesetzen, den Regelungen des BGB, des UWG sowie des BDSG. Eine gekürzte Fassung erscheint im Dezember Heft, der IP Rechtsberater, 12/2012 in der Rubrik IP Beraterpraxis.