Am 13. März 2020 lädt die AGDOK erneut zu einem Filmrechtsseminar in Köln ein. Referent ist RA Christlieb Klages. In zwei Blöcken stehen folgende Themen auf der Agenda:
Block I: 10.30h-12.00h – Musikrecht
Das Musikrecht ist für viele FilmemacherInnen ein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt verschiedene Berechtigte, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Komponisten, MusikerInnen und Veranstalter, Master Use Lizense und Synch Rights, einen globalen Markt für Filme bei territorial zersplitterter Rechtswahrnehmung und lang geübter und gewollter Intransparenz. Im ersten Block soll versucht werden, das Knäuel zu entwirren. Danach folgt die Auseinandersetzung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mittagspause 12.00h – 13.00h
Block II: 13.00h-14.30h – Zitatrecht / Persönlichkeitsrecht / Urheberrecht
Am Nachmittag geht es um das Zitatrecht und anderen Schrankenregelungen im Detail sowie Fragen des Persönlichkeitsrechts; Vorschriften, die für jede/n FilmemacherIn von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere wollen wir uns mit dem Thema: Persönlichkeitsrecht der ProtagonistInnen befassen und mit dem Urheberrecht der DokumentarfilmerInnen. Thematisiert wird die Abgrenzung von KUG und DSGVO mit Blick auf Erteilung von Einwilligung.
ZEIT + ORT
Das Seminar findet am 13. März 2020 von 10.30h bis ca. 14.30h im Tagungs- und Gästehaus St. Georg, Rolandstraße 61, 50677 Köln, Tel.: (0221) 937020-20, statt.
Anmeldung bitte über die AGDOK!