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Auf die Nichtzulassungsbeschwerde von save.tv wurde die Revision gegen das Urteil des OLG vom 12.07.2011 zugelassen, am 10.01.2013 wurde zur Sache verhandelt. Der 1. Zivilsenat gab zu erkennen, dass dem rechtlichen Aspekt des Zwangseinwands nach der Entscheidung Orange Book Standard für die Stattgabe der Nichtzulassungsbeschwerde erhöhte Bedeutung zukam. Es wurde zur Sache verhandelt, verkündet wird am 11. April 2013. Wir sind gespannt und halten Sie auf dem Laufenden.