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Das OLG Dresden hat in einem mehrjährigen Verfahren entschieden, dass der Betrieb von Online Videorekordern mit dem Vervielfältigungsrecht der Sendeanstalten rechtlich vereinbar ist. RA Christlieb Klages vertritt die Interessen des Betreibers des Online Videorecorder save.tv seit 2006. Zum Streitstand und weiteren Fundstellen siehe Beck Online.